Ein kleines, für uns unsichtbares Virus, hält die Welt in Atem und lässt das gesellschaftliche und kirchliche Leben stillstehen. Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen und auch in Verantwortung für die Gesundheit aller Mitmenschen und Gläubigen, hat unser Bischof, Dr. Gebhard Fürst, alle öffentlichen Gottesdienste bis einschließlich 19. April 2020 untersagt. Die Kirchen sind zum Gebet offen.

Gebetsanliegen können in der Kirche St. Maria Königin im Rehnenhof in eine dafür vorgesehene Box gelegt werden.

Wie in der gesamten Diözese wird es in der Seelsorgeeinheit Limeshöhe in den nächsten Wochen keine öffentlichen Eucharistiefeiern und anderen Gottesdienste und Veranstaltungen geben. Auch Chorproben finden bis auf Weiteres nicht statt.

Folgende weitere Maßnahmen wurden getroffen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern:

• Einrichtungen sind geschlossen
Alle Einrichtungen wie zum Beispiel die Büchereien, Gemeindehäuser und Jugendräume sind bis auf Weiteres geschlossen. Alle Pfarrbüros sind weiterhin als pastorale Anlaufstellen zu den gewohnten Zeiten per Telefon oder E-Mail erreichbar. Die pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind weiterhin in seelsorgerlichen Fragen ansprechbar.

• Erstkommunion wird auf Herbst verschoben
Für die diesjährigen Erstkommunionfeiern wurden unter Vorbehalt folgende Termine festgelegt:
- Mutlangen 1 und Lindach am Sonntag, 13. September 2020,
- Mutlangen 2 am Sonntag, 20. September 2020 und
- Wetzgau-Rehnenhof und Großdeinbach am 27. September 2020.
Bis auf Weiteres finden keine Gruppenstunden, Proben usw. statt.
Die Vorbereitung zur Erstbeichte und die Erstbeichte wird auf einen unbestimmten Zeitpunkt (nach der Kommunion) verschoben.

• Trauungen und Taufen werden verschoben
In dringenden Ausnahmesituationen können Priester und Diakone das Taufsakrament im engen Familienkreis spenden.

• Trauerfeiern und Beerdigungen finden im kleinen Kreis statt
Beerdigungen und Trauerfeiern werden nur noch im engsten Familienkreis und ohne Requiem durchgeführt und finden nur im Freien statt.

• Starke Einschränkungen für Besuche und Krankensalbungen
Im Allgemeinen werden Besuchsdienste, Hauskommunion und Krankensalbung eingestellt. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger stehen aber auch in dieser Krisensituation an der Seite der Kranken. Bei einer dringlichen Notwendigkeit (zum Beispiel einer lebensbedrohlichen Situation) bringen sie – unter Beachtung der geltenden rechtlichen Lage und der besonderen Hygienemaßnahmen – auch weiterhin die Heilige Kommunion und spenden die Krankensalbung.