Die Wahlvorbereitungen für die Kirchengemeinderatswahlen laufen auf vollen Touren. Die Wahl steht unter der Überschrift „ Kirche verändert sich – ich bin dabei". Nachdem sich der Wahlausschuss gebildet hat sind nun alle Gemeindemitglieder aufgerufen, geeignete Kandidaten zu suchen und zu benennen. Hierfür gilt es folgendes zu beachten:

Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Kirchengemeinderates am 15. März 2015

  • Alle Kirchengemeindemitglieder, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und in der Kirchengemeinde seit mindestens 3 Monaten ihren Wohnsitz haben, sind aufgerufen innerhalb der Einreichungsfrist (bis 12. Januar 2015) beim Wahlausschuss (über Pfarrbüro St. Maria) Wahlvorschläge einzureichen. Dabei sind folgende Punkte zu beachten (§ 4 Wahlordnung).
  • Wählbar sind wahlberechtigte Kirchengemeindemitglieder die am Wahltag das 18.Lebensjahr vollendet haben. Wahlberechtigte Kirchengemeindemitglieder anderer Kirchengemeinden, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und in keiner anderen Kirchengemeinde kandidieren und ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben.
  • Ein Vorschlag bedarf der Unterschrift von mindestens 5 wahlberechtigten Kirchengemeindemitgliedern.
  • Jedes wahlberechtigte Kirchengemeindemitglied darf seine Unterschrift nur unter einen Wahlvorschlag setzen, wobei die volle Anschrift beizufügen ist. Kandidierende dürfen den Wahlvorschlag auf dem ihr Name steht nicht unterschreiben.
  • Es sind 12 Mitglieder zum Kirchengemeinderat zu wählen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens halb so viele Kandidierende (somit 6) enthalten, wie Mitglieder zum Kirchengemeinderat zu wählen sind.
  • Dem Wahlvorschlag ist die schriftliche Zustimmung des jeweiligen Kandidierenden hinzuzufügen.

Vordrucke für die Wahlvorschläge und die Einverständniserklärung sind im Pfarrbüro erhältlich.

Der Wahlausschuss